Die verpflichtend zweite Station wird bei einem der Hamburger Zivilgerichte absolviert, d.h. bei einem der Amtsgerichte oder am Landgericht. Nach dem Einführungslehrgang beginnt die Ausbildung. Je nach Richter:in kann dies in Einzelausbildung aber auch als Gruppenausbildung stattfinden.
Die Zivilstation sollte dazu genutzt werden, die Vortragstechnik durch möglichst viele Aktenvorträge zu erlernen, was häufig durch die Ausbilder:innen angeboten wird.
Die Anforderungen an den verschiedenen Gerichten gestalten sich durchaus unterschiedlich. Während Du beim AG grundsätzlich mehr mit dem richterlichen Alltag, d. h. Geschäftsablauf, Sitzungsleitung, Ortstermine etc. zu tun hast, bist Du bei Gerichten höherer Instanz häufiger mit reinen Rechtsfragen befasst.