Wahlstation I & II

In den Wahlstationen könnt ihr relativ frei entscheiden, bei welcher Ausbildungsstelle ihr die Station verbringen möchtet. Die Wahlstationen dauern jeweils 3 Monate.

 

Ihr habt z.B. die Möglichkeit, die Stationen beim OLG, bei einem Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial,- oder Finanzgericht, bei der Generalstaatsanwaltschaft oder im Ausland bei einer internationalen Organisation zu absolvieren. Besonders beliebt ist die Ableistung einer Station bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik.

 

Allerdings gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen der Wahlstation I und II. Die Wahlstation I kann nicht bei einem Anwalt oder einem Verbandsjuristen absolviert werden: Sie muss bei einer Ausbildungsstelle der Straf-, Zivil- oder Verwaltungsstation, bei einem sonstigen nationalen Gericht oder an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfinden, kann aber bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen absolviert werden. In der Wahlstation II besteht uneingeschränkte Wahlfreiheit. Es muss lediglich eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet sein.