Stationen

In Hamburg sind sechs verschiedene Stationen zu absolvieren. Dies sind:

Die Zuweisung zu den Stationen erfolgt unterschiedlich. Für die Straf- und Zivilstation werdet ihr automatisch zugewiesen, danach müsst ihr euch selbst um die Stationen kümmern.

Die erste Station ist stets die Strafrechtsstation, danach folgt immer die Zivilrechtsstation. Die weitere Stationsfolge ist freigestellt, allerdings darf die Verwaltungsstation nicht direkt vor den Klausuren liegen; die Wahlstation II ist stets die letzte Station nach den Klausuren.

 

Wichtig zum Thema Arbeitstage/Anwesenheitspflicht: Die regelmäßige Präsenzzeit der Referendar:innen soll innerhalb der von ihnen abzuleistenden Ausbildungsstationen wöchentlich im Durchschnitt eines Jahres 28,5 Stunden nicht überschreiten (§ 40 Abs. 2 S. 1 HmbJAG).  Die Präsenzzeit soll einvernehmlich so festgelegt werden, dass die Referendar:innen einen festen Tag in der Woche als freien Lerntag zur Verfügung haben (siehe Dienstvereinbarung zwischen dem HansOLG und dem Personalrat vom 12. April 2023).

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Dienstvereinbarung zur Präsenzarbeit
Dienstvereinbarung zur Praesenzarbeit.pd
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