Wenn sich die Stadt Hamburg über eines nicht beschweren kann, dann ist es mangelnde Beliebtheit bei angehenden Rechtsreferendar:innen. Hier gibt es die längsten Wartezeiten und hohe
Zugangsvoraussetzungen. Die FHH stellt jedes Jahr ca. 600 Referendar:innen ein.
Nachteile:
- Finanzielle Einschränkungen: Hamburg hat die Unterhaltsbeihilfe nach langen Bemühungen erhöht und befindet sich aktuell im bundesweiten Schnitt. Auch nach den Reformen verbleibt jedoch
eine vergleichsweise strenge Zuverdienstregelung. Die Kosten für einen Verbesserungsversuch sind bundesweit mit am höchsten. Gleichzeitig ist Hamburg eine der teuersten Städte Deutschlands,
insbesondere im Hinblick auf Mietkosten.
Vorteile:
- Kurze Wege: In Hamburg als Stadtstaat ist gegenüber den Flächenländer jedes Gericht in maximal einer Stunde erreichbar. Die AGs und oftmals auch einige Stationen spielen sich rund um den
Sievekingplatz herum ab, in dessen Nähe auch die Personalstelle liegt. Viele Arbeitsgemeinschaften finden in der Regel in der Innenstadt statt.
- Große Gestaltungsmöglichkeiten: Das Referendariat in Hamburg bietet mit zwei Wahlstationen und großzügigen Möglichkeiten für Stationen außerhalb Hamburgs und Deutschlands viel
Gestaltungsspielraum. Ebenso ist es möglich, die Reihenfolge einiger Stationen zu ändern. Die Zivilstation am Gericht kann (und muss) frei gewählt werden, die Anwaltsstation kann aufgeteilt
werden. Schließlich gibt es die Möglichkeit, für die Fertigstellung eurer Dissertation Sonderurlaub zu beantragen.
- Flexible Klausurvorbereitung: In Hamburg könnt ihr zu einem beliebigen Startzeitpunkt über den A-Klausurenkurs in das Klausurenschreiben einsteigen und dies im B-Klausurenkurs vertiefen, ohne
zu bestimmten Terminen verpflichtet zu sein. Zudem gibt es regelmäßige Probeexamina.
- Attraktive Ausbildungsstationen: Von zahlreichen großen Sozietäten über führende Unternehmen bis hin zu einer Bundesbehörde und zum Internationalen Seegerichtshof ist in Hamburg vieles
möglich.
Besonderheiten:
- Die Zivilstation dauert in Hamburg nur drei Monate, was im Hinblick auf die Bedeutung dieses Rechtsgebiets im Zweiten Staatsexamen eher kurz ist. Wegen der zwei Wahlstationen sind auch andere
Stationen kürzer als anderswo.
- Die Strafstation kann nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch am Gericht stattfinden.
- In der Straf-, Zivil-, Vewaltungs- und Anwaltsstation - finden im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine begleitenden AGs, sondern nur einführende Kurse statt, die auch
primär auf die Einführung in die Stationsarbeit gerichtet sind; ohne einführende Kurse wie auch begleitende AGs sind die Wahlstationen gestaltet.
- In Hamburg gibt es im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern kein E-Learning-System (ELAN-REF).
- In Hamburg gibt es – etwa im Gegensatz zu Berlin – keine Kurse zu Schlüsselqualifikationen (dafür aber ein breites Angebot an Wahlpflicht-AGs).
- Das Zweite Staatsexamen umfasst acht Klausuren, davon stammen die Hälfte aus dem Zivilrecht.