auf der Website des Personalrats der Referendar:innen am Hanseatischen Oberlandesgericht, der Personalvertretung der Hamburger Rechtsreferendar:innen.
Die Gebühren für den Verbesserungsversuch erhöhen sich zum 1. Januar 2025. Ein entsprechender Hinweis findet sich auf der Seite des GPA.
Die Erhöhung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2025 beim GPA eingehen. Stellt eine für Euch infrage kommenden Antrag also besser zuvor!
Die Gebühren erhöhen sich wie folgt:
- Die Gebühr für die Teilnahme am Verbesserungsversuch von 800 auf 917 Euro (15 %).
- Die ermäßigte Gebühr bei Nichtbestehen wegen Nichtteilnahme an Aufsichtsarbeiten oder Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder bei Nichtfortsetzen des Verbesserungsversuchs innerhalb einer Woche nach Beendigung des schriftlichen Prüfungsteils von 415 auf 496 Euro (20 %).
- Die ermäßigte Gebühr bei Nichtbestehen der Prüfung (Ausschluss von der mündlichen Prüfung) oder bei Nichtfortsetzen des Verbesserungsversuchs innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils von 688 auf 764 Euro (11 %) .
- Die Gebühr bei Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zum Verbesserungsversuch vor Beginn der Votierung der schriftlichen Arbeiten von 415 auf 496 Euro (20 %).
- Die Gebühr bei Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zum Verbesserungsversuch vor Beginn der mündlichen Prüfung von 688 auf 764 Euro (11 %).
Im Anschluss an die Tagung "Kritik & Reform des Jurastudiums" an der Bucerius Law School durften wir unsere Gedanken zur Reformbedürftigkeit des Referendariats in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog festhalten.
Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass Referendariat und zweites
Examen unabhängig von (eigenen oder familiären) finanziellen Ressourcen gelingen sollten.
Unsere (nicht abschließende)
Liste mit Verbesserungsvorschlägen ist lang und betrifft
• neben den Kosten des Referendariats (z.B. für Lern- und Arbeitsmittel sowie für den Verbesserungsversuch) u.a.
• die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und -vereinbarkeit des Referendariats,
• die Bereitstellung
einheitlicher Lehr- und Lernmaterialien durch die OLGs,
• die Einführung einer strukturierten Examensvorbereitung jenseits kommerzieller Repetitorien sowie
•
eine Anpassung des Prüfungsformats im zweiten Examen durch die Berücksichtigung kontinuierlich erbrachter Leistungsnachweise, insb. um die examensbedingte psychische Belastung zu
verringern.
Hilfreiche Informationen zum Thema Mental Health, insbesondere zu Beratungsmöglichkeiten, findet Ihr hier.
Nach vielen Gesprächen und langen Verhandlungen steht nun endlich fest:
Die Änderungen der Verordnung können hier eingesehen werden:
Aus den Untiefen des Intranets haben wir für euch ein paar Informationen über Vergünstigungen zusammengestellt, welche die FHH für ihre Beschäftigten, also auch für Referendar:innen, ausgehandelt hat. Dies betrifft u.a. Fitness- und Wellnessangebote wie den EGYM Wellpass.
Eine Übersicht findet ihr hier.
Die bundesweite Kommission der Prüfungsamtpräsident:innen hat wohl vor allem auf Druck aus Baden-Württemberg und NRW hin entschieden, dass im Zusammenhang mit der Einführung des E-Examens der Erholungstag gestrichen wird, um, wer hätte es gedacht, Geld zu sparen. In Hamburg sollte diese „Innovation“ ab 2025 kommen.
Von diesem Vorhaben ist das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder nun auf nicht absehbare Zeit abgerückt. Das heißt, auch ab 2025 wird es noch Ruhetage zwischen den einzelnen schriftlichen Prüfungen geben. Wir finden, ein gutes Zeichen dafür, dass sich öffentlicher Widerstand lohnt und sind allen verbunden, die sich mit uns dafür stark gemacht haben.
Seit dem 12. April 2023 gilt für die Stationsausbildung die Dienstvereinbarung zur Präsenzarbeitszeit. Auf diese Vereinbarung können sich Referendar:innen in sämtlichen Ausbildungsstationen berufen. Neu ist, dass zu Stationsbeginn gemeinsam mit den Ausbilder:innen ein fester "Lerntag" festgelegt werden soll (z.B. immer Montag). Nur wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern, kann der feste Lerntag im begründeten Einzelfall auf einen anderen Tag verlegt werden. Referendar:innen können sich im Konfliktfall an die Personalstelle wenden und die Beteiligung des Personalrats einfordern.
250 Referendar:innen sind am 08.12. für eine bessere Bezahlung auf die Straße gegangen. Die angehenden Volljurist:innen zogen vom Oberlandesgericht vor die Justizbehörde. Hamburg bezahlt dem juristischen Nachwuchs im Bundesvergleich am wenigsten und rechnet Zuverdienste am frühesten an.
Die Unterhaltsbeihilfe ist ein Sozialfilter und die Zuverdienstgrenze bestraft die Fleißigen. Hamburg ist eine der teuersten Städte Deutschlands, gleichzeitig zahlt die Hansestadt ihren Rechtsreferendar:innen am wenigsten und kürzt unseren Nebenverdienst am frühesten. Das ist vor allem eins: Ungerecht.
Wir rufen daher auf,
am 08.12.2022 um 16 Uhr vor dem Hanseatischen OLG
für eine sofortige Reform der Unterhaltsbeihilfe zu demonstrieren.
Nach der Auftaktkundgebung vor dem OLG werden wir gemeinsam und laut vor die Justizbehörde ziehen.
Wir fordern die Justizbehörde auf, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
Personalrat der Referendar:innen am Hanseatischen Oberlandesgericht
Studierendenvertretung der Bucerius Law School
Fachschaftsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg